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LTS - L'Orient Travel Service AG
Tel. 044 880 0970   Fax 044 880 0974 info@lts-orient.ch

 

 

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

von

LTS- L‘Orient Travel Service  AG  

(AVRB)

 

die in Die nachstehenden Erläuterungen fassen in kurzer Form die Wesentlichen Elemente der Vertrags- und Reisebedingungen von LTS - L‘Orient Travel Service AG, nachstehend LTS genannt,  zusammen.

Für alle nicht erwähnten Punkte oder Detailinformationen gelten der Schweiz üblichen Bestimmungen, resp. die Usancen der Schweizer Reisebranche.

 

1.      1. Vertragsabschluss:

Der Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und LTS kommt mit der Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung (Buchung) zustande. Für die  begleitende Personen übernimmt die buchende Person die Verantwortung.

 

2.      2. Reiseangebote:

Die von LTS in Prospekten, Flugblättern, Inseraten und Teletext angebotenen Reisen sind hochstehende Pauschalreisen. Für das beschriebene Leistungspaket wird ein Preis pro Person publiziert. Zusatzleistungen, Ausflüge, Verlängerungswochen und Gebühren sind separat bezeichnet.

 

3.         3. Leistungen:

Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen gemäss den Beschreibungen zu erfüllen. Zwischen der Drucklegung der Angebote und der Durchführung der Reise können Veränderungen eintreten. In der Reise-Bestätigung/Rechnung sind die aktuell gültigen Leistungen beschrieben.

 

4.        4. Preise

Die in den Programmangeboten beschriebenen Leistungen sind in Pauschalpreisen, Zuschlägen, Preisen für Ausflüge und Gebühren pro Person in Schweizer Franken publiziert. Aussergwöhnliche Einflüsse können kurzfristige Preisanpassungen erforderlich machen.

 

5.       5. Zahlungsbedingungen:

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung, innerhalb 4 Wochen vor Abflug der gesamte Reisepreis fällig. Die Restzahlung hat 4 Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der ganze Reisebetrag bei Buchung fällig und die Bezahlung hat in jedem Fall vor Abreise zu erfolgen.

 

6.        6.Programmänderungen:

Falls Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen nicht wie geplant durchgeführt werden kann, müssen wir uns Programmänderungen vorbehalten. LTS wird in solchen Fällen die für Sie beste Lösung anstreben und allenfalls mit Ihnen Ersatzvarianten besprechen. Flugplan-Änderung, Hoteländerungen wegen äusseren Einflüssen oder Umdisposition einer Reise wegen ungenügender Beteiligung, etc. können zu den Programmänderungen zur Folge haben

 

7.Annullierung der Reise:

Annullierung seitens LTS: Kann eine Reise aus Mangel an Teilnehmers nicht durchgeführt werden und das Ersatzangebot von LTS Ihnen nicht zusagt,  erhalten Sie den gesamten Reisebetrag rückerstattet.

Der Kunde annulliert die Reise: Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie die Buchungsstelle oder uns unverzüglich persönlich oder schriftlich orientieren. Das Datum der eingegangenen Annullation ist für die Berechnung der Annullations-Kosten massgeblich. Nebst den Annullations-Kosten werden Bearbeitungskosten (Fr.100.—pro Person , maximal Fr. 200. pro Auftrag fällig).

 

8.   8. Annullierungskosten:

Um so kurzfristiger die Annullation erfolgt, desto höher sind die Kosten. Für Pauschalreisen sind diese wie folgt:

60 -30 Tage vor Abreise          30%

29 -14 Tage vor Abreise          50%

13 - 04 Tage vor Abreise         80%

03 – 0 Tage vor Abreise          100%

Nichtantritt der Reise ohne vorherige Meldung, zu spätes Erscheinen oder Verhinderung der Abreise wegen ungenügender Reisedokumente haben Kosten in der Höhe von 80-100% des Reisepreises zur Folge. Gegen diesen Schaden können Sie sich mit der Annullierungskosten-Versicherung schützen. Diese deckt jedoch nur die Verhinderung an der Reiseteilnahme wegen Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers, oder ihm nahestehende Personen.

 

9.    9. Haftungsbestimmungen:

a)                  Allgemein: Wir haften Ihnen gegenüber als Veranstalter für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Leistungen. Massgeblich sind die Vereinbarungen bei Vertragsabschluss. Änderungen bleiben vorbehalten.

b)      Leistungsausfall: Bei Ausfall einer vereinbarten Leistung durch Verschulden eines Leistungsträgers (sofern Ihnen vor Ort kein Ersatz geboten werden konnte) vergüten wir den Ausfall oder Mehraufwand. Die Haftung bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.

c)      Höhere Gewalt: Wir haften nicht für Programmänderungen, die zurückzuführen sind auf Flugverspätungen, Streiks,  Höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder Versäumnisse Dritter, für die wir nicht einzustehen haben.

  10.  Beanstandungen:

Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder mangelhaft erbracht, sind Sie verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu melden und Abhilfe zu verlangen. Kann ein Mangel während der Reise nicht behoben werden, ist eine Mängelrüge bis spätestens 30 Tage nach Rückkehr in schriftlicher Form einzureichen. LTS wird diese fair behandeln. Bei Uneinigkeit verweisen wir an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche. Gerichtsstand ist Zürich. Schweizer Recht ist anwendbar.

 

Reiseveranstalter:

 LTS- L’Orient Travel Service AG

LTS - L'Orient Travel Service AG

 Grätzlistrasse 44    CH- 8152 Opfikon
 Tel. (Schweiz) +41 (0) 
44 880 0970

Website: www.lts-orient.ch 
Ema
il: info@lts-orient.ch


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